
Blick ins Buch
Inhalt:
Vorwort 07
Einleitung 10
Deutschland 2000 13
Die Machtverhältnisse in Deutschland 15
Die Macht des Volkes 17
Fallbeispiele 22
Statistiken 48
Die Rolle von AFET, AGJ &Co 55
Wissenschaftliche Studien 59
Das Netz 63
Zukunftsaussichten 66
Alles zum Wohle des Kindes!? 70
Ein Milliarden Markt 81
Gesellschaftliche Folgen 87
Was können Sie tun? 88
Ihre Waffen gegen den Feind 95
Gemeinsam sind wir stark 110
Schlussbemerkung 112
Anhang A 115
Anhang B 133
Glossar 146
Literaturnachweis/Links 149
Stichwortverzeichnis 150
Vorwort
Das Thema Kinderklau wird im Internet heiß diskutiertes. Es gibt dutzende von Fallgeschichten. Betroffene Eltern wenden sich in ihrer Verzweiflung an die Öffentlichkeit. Da die Medien im Allgemeinen wenig Interesse an den Fällen zeigen, ist das Internet oft die einzige Möglichkeit. Die dargebotenen Fälle sind Einzelfälle. Es gibt aber auffallende Gemeinsamkeiten, die vermuten lassen, dass ein System dahinter steckt. Der Autor wurde im Rahmen seiner seelsorgerischen Tätigkeit mit dem Problem konfrontiert. Im fiel auf, dass geistig gesunde Kinder in die Kinderpsychiatrie gesteckt wurden und ohne, für ihn erkennbaren Grund, psychologisch/ psychiatrische Untersuchungen angeordnet wurden. Darauf basierend wurden für die Recherchen folgende Thesen aufgestellt.
1. Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Kinderklau und der Psychiatrie.
2. Die Jugendämter sind das ausführende Organ, aber nicht die Ursache.
3. Es gibt neben dem Kinderklau auch berechtigte Eingriffe des Staates zum Schutz der Kinder.
4. Es stecken erhebliche finanzielle Interessen dahinter.
5. Es gibt eine Organisations – und/oder Koordinationsstelle.
6. Zahlreiche Beamte, Richter, Anwälte und Politiker sind korrupt.
Im Verlaufe der Recherche hat sich folgendes herausgestellt:
Zu. Punkt 1; die These hat sich bestätigt.
Zu Punkt 2; auch diese These wurde im Wesentlichen bestätigt; jedoch ist der Willkürfaktor erheblich höher als erwartet.
Zu Punkt 3; erwartungsgemäß wurde auch diese These bestätigt. Auch im Internet präsentierte Fälle von „Kinderklau“ müssen vom Gesichtspunkt einer Schutzmaßnahme fürs Kind betrachtet werden.
Zu Punkt 4; die These wurde nicht nur bestätigt, sondern stellte sich als signifikant heraus.
Zu Punkt 5; auch hier haben wir eine volle Bestätigung, wobei die Ausmaße des Netzwerks erschreckend sind.
Zu Punkt 6; Es wurden keine eindeutigen Beweise gefunden, das Schmiergelder geflossen sind, aber zahlreiche Indizien sprechen dafür. Es liegen auch zahlreiche Hinweise vor, dass Anwälte erpresst wurden. Ihnen wurde mit der Wegnahme ihrer eigenen Kinder gedroht. Des Weiteren liegen Berichte vor, wonach Richter unter Druck gesetzt worden seien. Insgesamt muss mit einem hohen Anteil an Korruption gerechnet werden.
Bei den ursprünglichen Thesen wurden die Rollen von Gutachtern und Lobbyisten nicht beachtet. Diese Leute stellten sich aber als maßgebende Faktoren heraus.
Das Ziel des Buches ist und war aber nicht, ein Horrorszenario zu zeichnen. Das überlassen wir gerne Anderen. Das Buch soll aufklären, die Hintergründe darlegen, vor allem aber Hilfestellung für die Betrogenen Eltern und Kinder geben. Der Autor ist die Angelegenheit in Einklang mit seiner Philosophie angegangen.
„Es gibt in jedem Beruf, in jeder Branche und jedem Amt, Gute und Böse, Seriöse und Korrupte“.
Der Autor legt Wert auf die Feststellung, dass sich negative Äußerungen des Buches auf die „Bösen und Korrupten“ beziehen und nicht als allgemeingültig für einen Berufsstand, eine Branche oder ein Amt Geltung haben.
Einleitung
Es war ein trister Morgen im Frühherbst. Nebelschwaden zogen ins Tal. In der nahen Stadt lebte Maria, eine junge Mutter mit ihrer kleinen Tochter, die sie über alles liebte und die sie umsorgte.
Der Morgen graute. Maria war schon wach und überlegte sich gerade, was sie schönes mit ihrem Kind machen könne. Miriam, ihr geliebtes Kind lag friedlich schlummernd in ihrem liebevoll gestalteten Bettchen.
Ein Gepolter und Getöse – kräftige Männerhände hämmern gegen die Tür; „Aufmachen Polizei!“, brüllt eine unfreundliche Stimme.
Maria, die sich gerade ihren Morgenrock übergeworfen hatte, öffnete verschlafen und ängstlich die Tür. Vor der Tür waren zwei bewaffnete Männer in Uniform und eine heruntergekommen aussehende Frau. Die Frau hielt Maria ein Schriftstück vor die Nase, sagte irgendetwas von einem Amt und dass sie Marias Kind abhole, was Maria aber in ihrer Aufregung nicht ganz verstand. Maria wollte ihr den Zutritt verwehren, aber die Uniformierten griffen nach ihren Waffen, bereit ohne zu zögern davon Gebrauch zu machen. Die fremde Frau verließ hämisch grinsend mit dem weinenden Kind die Wohnung und ließ die Mutter völlig verstört zurück.
Als die ersten Sonnenstrahlen über dem Horizont begannen den Tag zu erhellen, war der Spuk vorbei. Für Maria aber begann nun der zermürbende Kampf um ihre Tochter.
Was denken Sie, wann hat sich diese Geschichte wohl zugetragen?
- Im Mittelalter?
- 1939?
Nein! Solche Geschichten geschehen in der heutigen Zeit immer wieder und immer häufiger. Wo geschehen sie? In irgendeiner Bananenrepublick? Sie geschehen vor unserer Nase – in Deutschland.
Untersucht man die Fälle, stellt man fest, dass sie immer nach dem gleichen Muster ablaufen.
Natürlich ist das Jugendamt das ausführende Organ. Es braucht sich nicht zu beschweren, wenn es vom Volksmund bereits als Kinderklau-Behörde bezeichnet wird. Ich persönlich bin gegen die verallgemeinernde Bezeichnung Kinderklau-Behörde für ein deutsches Amt. Das Amt hat seine Berechtigung und es gibt Gesetze dafür. Viele Ämter und Beamte machen ihre Arbeit korrekt. Aber selbst für den weltfremdesten Beamten oder Politiker dürfte inzwischen klar sein, dass hier etwas sehr schief läuft. Korrupte Beamte im Jugendamt (und anderen Stellen) missbrauchen ihre Stellung, um für ihre Hintermänner die Dreckarbeit zu leisten. Wenn die Jugendämter und die verantwortlichen Politiker tatenlos zusehen, wie korrupte Kollegen und Untergebene ihr Taschengeld mit Kidnappen aufbessern, haben sie keinen besseren Ruf verdient.
Der Kinderklau ist ein lukratives Geschäft. Im weiteren Verlauf des Buches wird dies genauer erläutert. Darüber hinaus zeigt das Buch die Tricks auf, mit denen diese Kinder-Klau-Mafia zu ihrer Beute kommt und mit Hilfe dubioser Anwälte und Gutachter, sowie korrupter Beamte Kapital daraus schlägt.
Die Bezeichnung Kinderklau-Behörde ist nicht korrekt, da es den Eindruck erweckt, dass es nur das Jugendamt ist, welches … Die Täter im Hintergrund, die den großen Reibach machen und die Ausweitung voran treiben, bleiben im Hintergrund. Daher sollte man lieber von der Kinder-Klau-Mafia sprechen. Dass es mafiaähnliche Strukturen gibt, wird anhand von Fallbeispielen demonstriert.
An dieser Stelle möchte ich meinen Dank aussprechen:
An die Betroffenen, die mir Einsicht in ihre Dokumente gewährten
An den Verein „Kinder sind Menschen“, der mich bei den Recherchen in vielfacher Weise unterstützt hat.
Mein Respekt und meine Hochachtung gilt all jenen die den Mut haben, sich gegen die Behördenwillkür und speziell gegen den organisierten Kinderklau zu stellen.
(...)
Die Machtverhältnisse in Deutschland
„Spieglein Spieglein an der Wand, wer hat die Macht im ganzen Land?“
„Frau Merkel, ihr habt die Macht hier, aber … ist viel mächtiger als ihr!“
Im Grundgesetz heißt es: „Alle Macht geht vom Volke aus“.
Der Bürger geht zur Wahl, gibt seine Stimme ab und dann … – und dann?; das war´s dann wohl mit seiner Macht. Oder! – Oder doch nicht? Ich kann mich nicht erinnern in der Schule etwas Anders gelernt zu haben, abgesehen von der Zusammensetzung des Parlaments und dergleichen. Aber es gibt weitere Machtinstrumente des Volkes. Dazu kommen wir etwas Später.
Es läuft so ab:
Das Volk wählt das Parlament – damit geht die Macht ans Parlament (die Politiker) über.
Die Parlamentarier machen die Gesetze und geben dann die Macht an die Regierung ab.
Die Regierung übergibt die Macht an den Beamten Apparat zur Ausführung.
Sind die Entscheidungen (Aktionen) der Beamten nicht per Gesetz, oder denkt der Bürger sie seien nicht korrekt, hat er die Möglichkeit das Gericht anzurufen. Das Gericht hat nun die Macht.
Das Gericht entscheidet nach dem Gesetz – so die Theorie.
Das Gesetz ist aber ein Dschungel von Paragraphen, die sich teilweise widersprechen. Sind zur Entscheidung aber Fachkenntnisse erforderlich, über die der Richter nicht verfügt, fordert er ein Gutachten an. Seine Entscheidung hängt dann nicht mehr allein vom Gesetz ab, sondern in höherem Maße vom/von den Gutachten ab. Wer hat nun die Macht im Land?
Das Jugendamt sieht das Kindeswohl gefährdet und nimmt das Kind aus der Familie. Oder es nimmt das Kind aus der Familie und behauptet dann, das Kindeswohl sei gefährdet. Die Gefährdung wird in der Regel in einem Gutachten eines Psychologen oder Psychiaters behauptet. Später – vor Gericht!
Das ist der Schwachpunkt, hier läuft das Recht aus dem Ruder. Die Macht geht in die Hände einer umstrittenen Branche über. Hier gibt es keine staatliche Kontrolle. Diese Schwachstelle in unserem Rechtsystem ist das Operationsgebiet skrupelloser Geschäftemacher und korrupter Beamte.
Die Schwachstelle kann nur vom Gesetzgeber beseitigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass wir Bürger (das Volk) nichts tun können. Sie werden es mir nicht glauben – ich selbst hätte es noch vor wenigen Jahren nicht geglaubt, aber wir haben es in unserer Hand. Wir müssen uns nur unserer (politischen) Macht bewusst sein und sie richtig einsetzen.
Die Macht des Volkes
Die Macht des Volkes endet keineswegs an der Wahlurne. Es gibt weitere Machtinstrumente:
(...)
Lobbyismus:
Ist die Einflussnahme organisierter Interessengruppen (z.B. Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen) auf Exekutive und Legislative (Parlament und Regierung), bspw. in der Form von Berichten, Studien, Spenden usw.
Wie läuft das mit den Spenden?
Es steht ein Gesetz zur Abstimmung an und eine Interessengruppe möchte das Gesetz zu ihren Gunsten beeinflussen; dann gibt sie eine großzügige Spende an die Partei und erhofft sich damit eine Abstimmung zu ihren Gunsten. Die bespendete Partei hofft, dass wenn sie die Abstimmung zu Gunsten des Spenders drehen kann, die Spendenfreudigkeit erhalten bleibt. Es ist nicht einmal eine Absprache – die natürlich illegal wäre – notwendig. Sicherlich bekommt eine Partei, die in der Wählergunst hoch steht, mehr Spenden als eine auf dem absteigenden Ast. Die Wählergunst ist so wichtig, dass sie ständig durch Umfragen kontrolliert wird. („Wenn nächsten Sonntag Wahl wäre, welche Partei würden sie wählen?“)
Erst- und Zweitstimme, welche ist wichtiger? Unsere Politiker werden nicht müde uns einzureden, dass die Zweitstimme die wichtigste sei. Das wird auch den Kindern in der Schule beigebracht. Aber das ist Parteipropaganda. Die Wahrheit ist eine Andere. Die Zweitstimme ist zur Regierungsbildung zwar ausschlaggebend, aber die Gesetze werden vom Parlament gemacht, nicht von der Regierung. Je mehr Abgeordnete über die Erststimme ins Parlament kommen (bei Bund und Ländern), umso mehr Demokratie haben wir und entsprechend geringer ist der Einfluss von Parteispenden.
Sie sollten also mehr Aufmerksamkeit auf die Erststimme legen. Die wenigsten Bürger kennen ihren Abgeordneten, viele wissen nicht einmal, dass es so etwas gibt.
Gehen Sie auf jeden Fall zur Wahl – es sei denn, es macht Ihnen nichts aus, wenn unser Land zur Bananenrepublik verkommt. Ihre Stimme ist wichtig! Die Einstellung, ich bin nur einer von Millionen – auf die Stimme kommt es nicht an – ist nur ein Zeichen von politischer Verantwortungslosigkeit und dumm. Wie viele Millionen haben bei der letzten Wahl so gedacht? Die geringste Wahlbeteiligung seit Bestehen der BRD, sie lag unter 40%. Bedenken Sie, die Parteigenossen und ihre Lobbyisten gehen bestimmt zur Wahl. Wenn Sie nicht wählen schenken Sie Ihre Stimme irgendjemand. Wenn Sie keiner der im Parlament vertretenen Parteien Ihr Vertrauen schenken können, wählen sie eine kleine Partei. Eine starke Opposition ist genauso wichtig wie eine starke Regierung. Sie kontrolliert diese. Was es bewirken kann, wenn plötzlich eine weitere Partei im Parlament auftaucht, erlebten wir vor einigen Jahren. Keine der etablierten Parteien hatte sich je für Umweltbelange eingesetzt. Dann waren die Grünen plötzlich da und im darauffolgenden Wahlkampf hatte jede Partei das Thema Umwelt im Wahlkampf-Programm.
Wählen Sie niemanden mit Ihrer Erststimme, der auch Listenkandidat ist – es sei denn, Sie vertrauen ihm völlig. Vergessen Sie die abfälligen Bemerkungen über die „Hinterbänkler“ im Parlament. Die Stimme eines Hinterbänklers zählt genauso viel wie die eines Ministers. Vielleicht ist seine Stimme sogar wertvoller, da sein Gewissen möglicherweise weniger von Parteigunst und/oder –spenden belastet ist.
Es gibt eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesetzgebung.
(...)
Zur Klarstellung:
Die hier genannten Berufe/Ämter … beziehen sich auf einzelne Personen oder Dienststellen und ihr Fehlverhalten. Das Fehlverhalten sollte nicht als repräsentativ für den Beruf oder die Berufsgruppe gewertet werden. Es ist nicht die Absicht des Verfassers Pauschalurteile abzugeben. Er geht vielmehr davon aus, dass es in jedem Beruf schwarze Schafe gibt. Da das Thema aber Kinderklau ist, widmet sich das Buch in erster Linie den schwarzen Schafen.
Kindesentnahme oder Entziehung des Sorgerechts (Inobhutnahme):
Damit ist das Eingreifen des Jugendamts (JA) in die Erziehungsgewalt der Eltern (des allein Erziehenden) nach § 1666 ff gemeint, ohne Wertung, ob berechtigt oder nicht.
Kinderklau:
- Unrechtmäßiges Eingreifen des Jugendamts in die Erziehungsgewalt.
- Eingreifen des JA unter sträflicher Missachtung des Gebotes zur Verhältnismäßigkeit der Mittel.
- Nicht Rückführung der Kinder in die Obhut der Eltern, nach berechtigtem (oder vermutet berechtigtem) Eingreifen des JA oder deren Verschleppung, wenn die ursprünglichen Gründe bereinigt oder weggefallen sind.
Kinderklau-Mafia:
Das organisierte Zusammenwirken von korrupten Politikern, Beamten, Anwälten, Richtern, Gutachtern, Psychiatrische Kliniken, Kinderheimen und Pflegeeltern, die ausschließlich finanzielle Interessen am Kind haben. Der Name Mafia wurde gewählt, wegen der mafiaähnlichen Strukturen und der brutalen Menschenverachtung dieser Leute.
(...)
Die Arbeitsweise
Der Name des Denunzianten wird geheim gehalten. Es ist nicht einmal belegt, dass es einen Denunzianten gab. Der genaue Wortlaut der Denunziation (wenn sie stattfand) ist nicht überprüfbar, da die Originalmeldung geheim gehalten wird. Die zwingend vorgeschriebene Anamnese (Verlauf der Krankheit) wurde nicht einmal ansatzweise gemacht. Es wurden falsche Tests (nicht altersgerecht) verwendet. Die „Diagnose“ wurde von einem Psychologen gemacht - nicht von einem Arzt. Das Recht auf freie Arztwahl wurde schlicht verweigert. Der (erste) Anwalt der Familie hat dies unbeanstandet zugelasen. Der Trick mit dem falschen Test ist hier signifikant. Damit wird eine frühere Aussage einer einzelnen Person bewiesen. Es muss auch erwähnt werden, dass der Gefährdungsbericht ans Jugendamt erst geschrieben wurde, nachdem das Jugendamt das Verfahren eingeleitet hatte. Sah der Kindergarten vorher keine Gefährdung? Wohl nicht!
Das Gefälligkeitsgutachten (und davon ist hier auszugehen) enthielt die dringende Empfehlung „Kind und Eltern müssen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen werden“. Das Kind wurde im Ausland von einem qualifizierten Fachmann untersucht und als völlig gesund (normal) befunden.
Was war wohl das Ziel der Aktion des Jugendamtes, hatte es wirklich nur das Wohl des Kindes im Auge?
Statistiken
Aufschluss über die Entwicklung der Szene geben die Statistiken vom Statistischen Bundesamt.
In der Pressemitteilung Nr.265 vom 13.07.2011 (Titel: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahre 2010) ist zu lesen,
dass 36.300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wurden – 42% mehr als vor 5 Jahren. 9.700 (27%) wurden in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht. In 4.600 Fällen gab es stationäre Maßnahmen, z.B. Krankenhaus oder Psychiatrie.
15.300 kehrten nach der Inubhutnahme zu den Sorgeberechtigten zurück.
Soweit die Daten aus der Pressemitteilung.
List man den Bericht zwischen den Zeilen, so wird das Ausmaß erst deutlich.
Umgerechnet auf Vorfälle pro Tag ergibt sich folgendes Bild:
99 Kindesentnahmen /Tag,
27 Kinder/Jugendliche landeten täglich in fremden Familien oder Heimen,
13 landeten an jedem Tag des Jahres im Krankenhaus oder in der Psychiatrie.
Von den 99 entnommenen Kinder/Jugendlichen kehrten nur 42 später wieder zurück. Wie lange sie aber von ihrer Familie getrennt waren und was inzwischen mit ihnen gemacht wurde, geht nicht aus der Pressemitteilung hervor. Auch ist nicht ersichtlich, ob die Rückgaben freiwillig erfolgten oder erst nach einem Gerichtsentscheid. (Anmerkung des Verfassers: Bei den Recherchen zu diesem Buch sind wir auf keinen Fall von freiwilliger Rückgabe gestoßen.)
Einen tieferen Einblick geben die „Statistiken der Kinder-und Jugendhilfe“ des Statistischen Bundesamts.
In 2010 wurde in 16.197 Fällen das Familiengericht angerufen, um einen vollständigen oder teilweisen Entzug der Elterlichen Sorge zu erwirken. In 9.708 Fällen wurde das Sorgerecht ans Jugendamt übertragen. Die Zahl deckt sich mit den Pflegefamilien und Heimunterbringungen der Pressemitteilung.
Sehr aufschlussreich ist der Jahresvergleich. In 1991 wurde für je 6 von 10.000 Kindern/Jugendliche eine Sorgerechtsentziehung der Eltern (eines Elternteils) beantragt. In 2010 waren es doppelt so viele. 1991 wurde noch in 78% der Fälle vom Gericht einer Übertragung ans Jugendamt zugestimmt. 2007 waren es 65% und 2010 noch 60%. Allein von 2007 bis 2010 gab es eine Steigerung der Anträge um 1/3 (von 9 auf 12 je 10.000) Die Änderung des $1666 trat am 12.7.2008 in Kraft.
In 3.498 Fällen wurden die Anträge zu 100% verworfen. Dies bedeutet mindestens dreieinhalbtausend illegale Kindesentnahmen durch das Jugendamt. An jedem Tag des Jahres werden rund 10 Kinder oder Jugendliche Illegal aus den Familien genommen. (Anmerkung des Verfassers: Die übliche Praxis ist, erst eine Entnahme mit oder ohne einstweiliger Verfügung und dann der Antrag bei Gericht.) Die Statistiken erfassen die Daten zum Jahresende; das bedeutet, dass anhängige Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Dunkelziffer durfte daher um ein Vielfaches höher sein. Der Rückgang der gerichtlichen Verfügungen bei gleichzeitig drastischem Ansteigen der Anträge lässt kaum eine andere Deutung zu, als dass die Jugendämter immer dreister werden und sich immer weniger an die Gesetze halten.
Bild1
Bild2
Die Änderung des §1666 ff BGB und etliche §§ des SGB VIII schlagen voll zu Buche. Hier wurden die Tore für Willküraktionen weit weit geöffnet. Es war aber offensichtlich nicht der Beginn, der liegt im Jahre 2004/5.
Zur Verdeutlichung der These, dass es einen Zusammenhang zwischen Aktionen des Jugendamtes und der Patientenbeschaffung durch unseriöse Gutachter gibt, habe ich aus den Statistiken, den Anteil der Gesundheitsfürsorge, die vom Gericht ans Jugendamt übergeben wurden heraus gerechnet.
Besonders bedenklich sind folgende Zahlen: Der Entzug der Gesundheitsfürsorge betrug von 1991 bis 1994 durchschnittlich rund 53%; von ´95 auf ´96 gab es einen Sprung von +4%. Bis zum Jahre 2000 gab es einen Durchschnitt von 57%. Von 2001 bis 2004 ist ein Sprung von +10% zu verzeichnen. 2005 bis einschl. 2007 waren es nochmals +6%. Seither geht es stetig bergauf. Im Jahre 2010 waren es 77%.
(Anmerkung des Autors: Der Entzug der Gesundheitsfürsorge ist in den Statistiken des Statistischen Bundesamts nicht aufgeführt. Die Werte ergeben sich aus der Differenz der Lfd. Nur(n). 13 und 14 der Liste ZR1. Die Zahlen sind auf ganze %-Werte gerundet.)
So beeindruckend oder bedrückend die Zahlen auch sein mögen, sie spiegeln das Leid und die psychischen Schäden – besonders bei den Kindern – nur unzureichend wider.
Die nachfolgende Tabelle (Bild 3) zeigt die Häufigkeit der Inobhutnahmen je 10.000 Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter der einzelnen Bundesländer. Sie sind nach der Höhe der der Bundesdurchschnitt mit 24. Entnahmen sortiert. Der 1. Platz mit 48 hat doppelt so viele Entnahmen wie
(...)
Die Rolle von AFET, AGJ &Co
Bild 2 enthält an 2001 und 2005 Markierungen, die ein nachhaltiges Ansteigen der Kindesentnahmen kennzeichnen. Sowohl die AFET als auch die AGJ sind Dachorganisationen, in denen sich die Branche der Jugendhilfe – Organisationen inkl. Jugendpsychiatrie und Jugendämter zusammengetan haben. Die Vereine sind eigenständige Organisationen, die aber eng miteinander verwoben sind. Im Grunde genommen ist es der gleiche Club. Beide haben sich 2005/6 reorganisiert und ihre Satzungen geändert. Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört es, auf die Gesetzgebung einzuwirken und die Koordination ihrer Mitglieder (Organisationen, Behörden). Die Dachorganisationen sind gemäß ihres Selbstverständnisses Vertreter der Branche (vergl. deren Internet-Seite).
Frage: Verstehen sich die Landesjugendämter und ihre Untertanen als Teil eines milliardenschweren Wirtschaftszweiges? Folgende Eidesstattliche Aussage eines Betroffenen ist sehr bedenklich. Das JA bestand auf einer psychologische Untersuchung der Tochter. Die Eltern stimmten zu, wollten aber einen Gutachter ihrer Wahl. Der Beamte des Jugendamtes lehnte ab und bestand darauf, dass es ein Gutachter eines bestimmten Zentrums sein müsse. Zur Begründung sagte er, Zitat: „Die müssen schließlich auch was verdienen.“ Es ging also nicht ums Kindeswohl, sondern um Kundenbeschaffung für einen ganz bestimmten Gutachterverein, welcher bekanntermaßen eine enge Verbindung zur Psychiatrie hat.
Was geschah im Jahre 2001?
Die AGJ etablierte 2001 verschiedene Fachausschüsse; unter anderem den Fachausschuss „Sozialpägagogische Dienste, erzieherische Hilfen“. Im Jahresbericht 2002 des AGJ heißt es, Zitat: „Dargestellt und diskutiert wurden verschiedene Forschungsergebnisse zu dieser Schnittstellenproblematik. Zurückgreifen konnte der Ausschuss dabei auf die Ergebnisse des 10. DGJ-Gespräches im Oktober 2001 zum Thema „Schwierigkeiten und Chancen im Verhältnis von Psychiatrie und Jugendhilfe“ Zitat Ende.
Zu den Forschungsergebnissen zählte auch eine vom Institut für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie durchgeführte Studie.
Die Studien von Prof. Dr. Lenz zum Thema Kinder psychisch Kranker Eltern spielen seit 2001 eine zentrale Rolle in der Diskussion. In 2006 wurde in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, an dem Professor Lenz maßgeblich beteiligt war. In der im Internet veröffentlichten Projektkonzeption heißt es: „Das Projekt wird durchgeführt in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut in München und Prof. Dr. Albert Lenz, Dipl.-Psychologe, Mitglied im Vorstand des Deutschen Netzwerks für seelische Gesundheit.“ Weiter heißt es: „Ein weiteres Ziel des anwendungsbezogenen Forschungsprojekts war der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe an den Forschungsstandorten.“
Der Aufbau von Kooperationsstrukturen war in Rheinland-Pfalz ein durchschlagender Erfolg, wie die Statistiken in Bild 4) belegen.
Bild 4
(...)
Alles zum Wohle des Kindes!?
Das Gesetzt verlangt, dass die Aktionen des Jugendamts inkl. Kindesentnahmen (Inobhutnahmen ohne Einwilligung der Eltern) ausschließlich zum Wohle des Kindes geschehen müssen bzw. dürfen. Ich unterstelle den Beamten und Familienrichtern (die nicht korrupt sind), dass sie beabsichtigen und glauben in diesem Sinne zu handeln. …, denn sie wissen nicht was sie tun!
Was ist mit den Gutachtern? Ich unterstelle ihnen, dass sie Fachleute sind und die u.a. wissenschaftlich bewiesenen Tatsachen kennen. Eine Unterstellung meinerseits, die sicher nicht auf alle zutrifft. …, denn sie wissen was sie tun.
Auch korrupte Beamte und Richter wissen was sie tun. Warum sonst verweigern sie Akteneinsicht, lassen Akten verschwinden, verfälschen Aussagen; und warum dringen sie vorsorglich außerhalb der Bürozeiten (wenn kein Anwalt erreichbar ist) in den Privatbereich ein, um Kinder „in Obhut“ zu nehmen?
Ich lasse hier Fachleute aus den eigenen Reihen zu Worte kommen. Ich beziehe mich hier beispielsweise auf zwei namhafte Wissenschaftler und ihre eigenen Veröffentlichungen. Diese sind im Internet frei zugänglich.
(...)
Alles nur zum Kindeswohl!?
Kindeswohl, was versteht man unter dem Kindeswohl?
Ob Sie es glauben oder nicht, der Begriff ist nirgendswo im Gesetz definiert. Und das, obwohl es die Grundlage aller einschlägigen Gesetze bildet.
Damit ist auch Kindeswohlgefährdung nicht definierbar. Da ist es kein Wunder, dass amtliche Willkür bei den Jugendämtern blüht und gedeiht.
Nach 20 Jahren Tätigkeit in der Seelsorge, kann ich mich hier mal als Experte zu Wort melden. Was Kinder zur geistigen und seelischen Entwicklung brauchen, ist die Liebe und Fürsorge der Eltern. Kinder dieser Fürsorge zu berauben ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das große Dilemma und das größte Unterlaufen unseres Rechtssystems liegt in dem Versagen unserer Politiker „Kindeswohl“ zu definieren. Und in dem Versagen auf eine Definition zu bestehen. Jeder drittklassige Beamte, jeder geldgierige inkompetente Psychologe kann dem Gericht seine (persönliche) Definition von Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung aufs Auge drücken. Daher sollte jeder Anwalt, der gegen die KkM kämpft, darauf bestehen, dass der zuständige Beamte und der/die Gutachter ihre Definition von Kindeswohl offenlegen. Beamter und Gutachter sollten möglichst nicht gleichzeitig anwesend sein, wenn die Definition verlangt wird. Gegensätzliche Ansichten können zur Zerschlagung ihrer illegalen unheiligen Allianz genutzt werden.
Diese fehlende Rechtsgrundlage ist nicht der einzige Systemfehler. Der Rechtsgrundsatz, dass jemand solange unschuldig ist, bis ihm die Schuld nachgewiesen ist, gilt vorm Familiengericht offensichtlich auch nicht. Die Eltern werden – zum Teil aus dem Blauen heraus beschuldigt, ihr(e) Kind(er) zu schädigen, werden mit der Wegnahme ihrer Kinder und ihrer Erziehungsgewalt bestraft und müssen dann beweisen, dass sie unschuldig sind. (Diese Vorgehensweise kennen wir aus den Hexenprozessen des Mittelalters.) Im Falle J.G wird dies sehr deutlich demonstriert. Es besteht (und bestand) zu keiner Zeit eine reale Gefahr für das Kindeswohl des Jungen durch seine Mutter; die Beschuldigungen gegen sie sind mehr als fragwürdig. Hier war die Devise wohl „Im Zweifel gegen den Angeklagten“. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Junge gemäß der o.a. Experten einer unverhältnismäßigen Kindeswohlgefährdung ausgesetzt wurde. Und sein Verbrechen – für das er so schwer bestraft wird - war, dass er sich selbst der Kindeswohlgefährdung durch den Vater entziehen wollte. Darin sah das Jugendamt wohl eine Untergrabung ihres Privilegs. Kein inkompetentes Amt würde so etwas tolerieren; das könnte ihre Autorität untergraben.
Die sture Rechthaberei von Jugendämtern und den ihnen gewogenen Richtern, die bei allen untersuchten Fällen unübersehbar war, ist zum Teil darauf zurückzuführen.
Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist die totale Missachtung der Kindesrechte. Kinder sind Menschen und sie haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde nach Art.1 GG. Durch die Degradierung zum Rechtsobjekt – wie in unzähligen Fällen belegt -, wird die Menschenwürde der Kinder missachtet.
Was haben Richter zum Thema Menschenwürde gesagt?
(...)
Kinder sind Menschen! Diese Tatsache, ist unseren Politikern (die komische Gesetzt machen) und unseren Beamten (die roboterhaft Anweisungen von dubiosen Gutachtern ausführen) offensichtlich nicht im Bewusstsein.
Unsere Politiker haben versagt – egal ob schwarz oder rot – sie haben unsere Kinder an ein Netzwerk verkauft, das Kinder unter dem Tarnnahmen „Hilfe“ stiehlt und auf alle erdenklichen Arten ausbeutet und versklavt. Diesen Leuten ist nur eines heilig - - Geld, und Kinder lassen sich leicht vermarkten.
Wenn das Spionagenetz „Frühe Hilfe“ zusammen mit der geplanten Aufhebung der Schweigepflicht vollständig durchgesetzt ist, steht einer Versklavung des deutschen Volkes nichts mehr im Wege.
Ein Milliarden Markt
Das Umsatzvolumen der Branche beträgt einige Milliarden im Jahr.
Woher stammen die Gelder? Vom Steuerzahler!
Das Projekt „Netzwerk Frühe Hilfe“ sowie die vorangegangenen und begleitenden wissenschaftlichen Studien wurden vom Staat finanziert. Auch die Dachverbände erhalten Unterstützung vom Staat (siehe ihre Homepages). Das vom deutschen Staat finanzierte und vielfältig unterstützte Projekt hat der Branche einen nie gekannten Boom beschert. Da es sich noch im Aufbau befindet, wird der Boom voraussichtlich noch weiter anhalten.
An jedem Kinderklau wird kräftig verdient. Auch berechtigte Inobhutnahmen füllen die Kassen der Branche. Aber die Geldgier der KkM ist unersättlich. Rigoros wird der Ausbau des Netzes vorangetrieben. Die Brutalität nimmt zu, der Widerstand der Opfer nimmt ebenfalls zu. Auch Todesopfer sind schon zu beklagen.
Hier ein paar Beispiele:
Ein Kind wurde der Mutter weggenommen, weil es blaue Flecken am Körper aufwies. Es lag ein begründeter Verdacht vor. Nun stellte sich aber heraus, dass es sich um Impfschäden handelte. Dies wurde anhand von Gutachten unzweifelhaft bestätigt. Die anerkannten Gutachten weisen unmissverständlich auf die Tatsache hin, dass eine weitere Impfung zu Gesundheitsschäden oder gar zum Tod des Kindes führen könnte. Das Jugendamt ordnete, der Warnung zum Trotz, eine weitere Impfung an. Die Anwältin der Mutter setzte alle nur erdenklichen Hebel in Bewegung, um die lebensgefährliche Impfung zu verhindern und konnte dadurch den Widerstand des Jugendamts brechen und das Leben des Kindes retten.
Sieht so die Obhut des Jugendamts wirklich aus?
Die Liebe der Eltern und der verzweifelte Kampf von Eltern und ihrer loyalen Anwältin haben letztlich gegen die Arroganz und die Unmenschlichkeit des Jugendamtes gewonnen. Das Kind darf leben; dieses Recht haben sie dem Jugendamt mühsam abgetrotzt.
Ein weiterer krasser Fall von Menschenverachtung: Einer schwangeren Frau droht das Jugendamt, ihr ihr Kind gleich nach der Geburt wegzunehmen. Auch wies das Amt darauf hin, dass es bereits alle Krankenhäuser der Gegend informiert und entsprechende Anweisungen gegeben habe. Wenn nicht irgendeine mitleidige Krankenschwester da ist, wird die Mutter ihr Kind wohl nie zu Gesicht bekommen.
Ich weiß nicht welche Kriterien jemand erfüllen muss, um als Beamter im Jugendamt dienen zu dürfen, aber Menschlichkeit und Taktgefühl gehören scheinbar nicht dazu.
Wer sind die großen Verdiener des Kinder-Klauens? Die Psychologen (Gutachter) verdienen an jeder Inobhutnahme, unabhängig davon, ob ein realer Hintergrund besteht oder ob es reine Willkür ist. Ein Gutachten kann bis zu 10.000,-€ kosten. [Anmerkung: Gutachten sind vorgeschrieben.] Im Falle von Kinderklau sind in der Regel mehrere Gutachten erforderlich, da gemäß unserer Recherchen das Erstgutachten meist ein Gefälligkeitsgutachten fürs Jugendamt und/oder den Denunzianten ist. Doppelter Verdienst!
(...)
Gesellschaftliche Folgen
Heuchlerische Politiker beklagen gelegentlich in der Öffentlichkeit die Staatsverdrossenheit der Bürger.
Welches Bild bietet uns denn der Staat?
Für die Kinder, die Ihrer Eltern und ihrer Freiheit beraubt wurden, ist der Staat und seine Beamtenschaft (dazu gehören nun auch Schulen und Lehrer) doch nur eine feindliche Organisation, die ihnen alles genommen hat was ihnen lieb und teuer war. Wie sollen diese Kinder jemals Vertrauen in den Staat entwickeln. In den Heimen werden sie gedemütigt, gequält und nicht selten misshandelt und missbraucht. Heimkinder werden im Vergleich zu Nichtheimkindern häufiger psychisch krank, kriminell und drogen- oder alkoholabhängig Das sind statistisch belegte Tatsachen. Das ist die „staatlich geförderte“ Generation von Morgen.
Immer mehr Eltern sind mit ihren Kindern auf der Flucht, um sie dem willkürlichen Zugriff des Staates zu entziehen. Diese Fluchtbewegung (Im Amtsdeutsch „Jugendamtshopping“) ist offenbar schon so gewaltig, dass sich der Staat gezwungen sieht, dies kraft Gesetz zu unterbinden (siehe Referenten-Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz).
Ich weiß natürlich nicht, wie es bei Ihnen aussieht, aber solche Attacken der Politiker gegen den Bürger fördern meine Begeisterung für den Staat absolut nicht.
Was können Sie tun?
Um etwas tun zu können, müssen Sie erst einmal etwas wissen. Wissen ist Macht. Machen Sie sich schlau zu dem Thema.
Um zu wissen, wie man sich wehren kann, muss man erst etwas über den Feind wissen. Wie arbeitet er? Welche Tricks verwendet er? Wer sind seine Hintermänner, seine Verbündeten? Welche Rechte hat er, welche haben Sie? -usw. …
Hier eine Auswahl der bekanntesten Tricks korrupter Jugendämter und Gutachter (aus gesicherten Beweisen):
Das Jugendamt kommt in die Wohnung zu einer Zeit, in der kein Anwalt erreichbar ist; um 6:00 in der Früh oder freitags nach Büroschluss. Entweder kommt keine Vorwarnung oder sie kommt gezielt kurzfristig.
Konkretes Beispiel:
Freitags Nachmittag erhielt eine alleinerziehende Mutter einen Einschreibebrief, sie habe am kommenden Dienstag zuhause zu sein mit ihrem Kind. Montag war Feiertag und zudem war ihr Anwalt in Urlaub, was dem JA nachweislich bekannt war.
Das Jugendamt besteht auf einem bestimmten Psychologen oder einem bestimmten Zentrum zur Untersuchung eines Kindes. Achtung: Ein Gefälligkeitsgutachten soll hier erstellt werden.
Den Eltern oder einem Alleinerziehenden wird versprochen, dass der Antrag auf Entzug der Erziehungsgewalt rückgängig gemacht wird und das Kind bei den Eltern (dem Elternteil) bleiben darf, wenn Mutter und Kind gemeinsam in die Psychiatrie zur Behandlung gehen. Uns ist kein Fall bekannt, wo das Jugendamt Wort gehalten hätte.
Es wird verlangt, dass sich Eltern untersuchen lassen müssen. Laut BGH-Urteil kann man niemand dazu zwingen.
Die Akteneinsicht wird seitens des JA verwehrt. Seien Sie gewiss, es gibt einen Grund dafür. Lassen Sie ihren Anwalt die Akteneinsicht erzwingen, suchen Sie akribisch nach dem Grund der Verweigerung. Sollte sich herausstellen, dass eine Entscheidende Information zurückgehalten wurde, erstatten Sie Anzeige wegen versuchter Rechtsbeugung.
Ein Gutachter, ein Psychologe – kein Arzt - verlangt bei einem Hausbesuch, dass sich die Mutter auszieht. (Das ist tatsächlich geschehen.) Da gibt’s nur eins, Anzeige!
Das JA gibt vor, jemand habe eine Meldung gemach, gibt aber den Namen nicht preis. Verlangen Sie einen schriftlichen Beweis, Schreiben der Person oder Protokoll. Wird Ihrem Ersuchen nicht stattgegeben, gehen Sie davon aus, dass die Verweise auf diese Meldung ge- oder verfälscht sind.
Beurteilungen von Schulen, Kindergärten usw. werden vom JA angefordert. Wenn die „Gefährdung“ vor der Anforderung durch das Amt nicht erwähnenswert war, wieso ist sie es jetzt? Da ist die Beurteilung wohl eine Gefälligkeit gegenüber dem JA. Achten Sie aufs Datum!
Ein jugendamtshöriger Psychologe, der kein Arzt ist, verfügt eine Einweisung eines Kindes in die Psychiatrie. Kein Zweifel, hier sind alle korrupt, der Gutachter das JA und der Richter, der das genehmigtet. Erstatten Sie Strafanzeigen.
Vom Jugendamt bestellte Gutachten, können Sie getrost als Gefälligkeitsgutachten und fehlerhaft, in jedem Fall aber als fragwürdig einstufen. Ich habe noch kein Gutachten in die Finger bekommen, welches nicht gemäß den Richtlinien zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens erhebliche Mängel aufzuweisen gehabt hätte.
Ein Gutachter, der nach einer zwanzigminütigen Untersuchung des Kindes eine stationäre Behandlung in der Psychiatrie für Eltern und Kind empfiehlt, ist garantiert von der KkM oder gehört selbst in die Klapse, samt den Beamten und Richtern, die sich darauf berufen.
Wenn Sie in der Falle sitzen, brauchen Sie einen super Anwalt. Nehmen Sie keinen aus dem Telefonbuch. Am besten einen nicht ortsansässigen der selbst keine Kinder hat. Gehen Sie lieber auf Nummer Sicher, es geht um Ihr Kind. Sind Gutachten unumgänglich, so bestehen Sie darauf, dass es ein Gutachter Ihrer Wahl ist. Wird Ihnen ein bestimmter Gutachter vom JA oder Gericht empfohlen, lehnen Sie ihn ab.
Auf jeden Fall sollten Sie schnell handeln, bevor die Falle zuschnappt. Beim ersten Anzeichen sollte Sie sich den besten Anwalt nehmen, den Sie kriegen können. Überlassen Sie nichts dem Zufall. Sollte etwas in Ihrem Verhalten beanstandungswürdig sein, stellen Sie es ab. Dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich ab sofort im Krieg befinden. Beachten Sie die Ratschläge in Anhang A.
Wenn Ihnen das Jugendamt eine solche oder ähnliche Erklärung vorlegt, gehen Sie damit zum Anwalt.
(...)
Was kann man vorbeugend tun?
Da es keine klare Definition für Kindeswohl gibt, kann man keine Regeln für kindeswohlgemäßes Verhalten aufstellen. Tatsächlich gibt es keinen sicheren Schutz.
Wenn Sie zur Gruppe der gefährdeten Personen gehören, empfehle ich Ihnen dringend, Ihre Familie durch eine - Patientenverfügung nach § 1901a BGB sowie einer Vorsorgevollmacht nach § 1901c BGB abzusichern. Das schützt Sie nicht vor dem Kinderklau, aber vor ungewollter psychiatrischer Behandlung. Aufgrund der Zielsetzungen des Projekts „Frühe Hilfe“ und der darunterliegenden Projektkonzeption „Kinder psychisch kranker Eltern: Prävention und Kooperation von Jugendhilfe und Erwachsenen-Psychiatrie“, sowie den Ergebnissen einer Vielfalt von ausgewerteten Fällen, ist zwingend anzunehmen, dass es nicht mehr nur darum geht, Kinder zu Psychiatriepatienten zu machen, sondern ganze Sippen.
Gefährdet sind in erster Linie Alleinerziehende, geschiedene Paare, die Besuchsregelungen bezüglich der Kinder nicht im Griff haben und Hartz 4 Empfänger.
Wer ist potentiell gefährdet?
Kinder von Alleinerziehenden,
Kinder Geschiedener, wenn sie Probleme mit der Besuchsregelung haben,
Kinder mit Schulproblemen,
Kinder die in irgendeiner Weise auffällig sind,
Kinder mit ADHS,
Kinder mit Lernschwächen,
Kinder mit schlechter Aussprache,
Kinder psychisch kranker Eltern,
Kinder von Anwälten, die sich mit dem Jugendamt angelegt haben.
Kinder, die böse Nachbarn haben (potenzielle Denunzianten).
Kinder von Eltern, die sich schon mal um Hilfe ans Jugendamt wandten.
(...)
Veröffentlichungen
Sie sollten sich nicht scheuen mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Korrupte Beamte und kriminelle Gutachter sowie geldgierige Vertreter der „Jugendhilfe Branche“ fürchten nichts mehr als die Wahrheit im Lichte der Öffentlichkeit. Das gilt selbstverständlich auch für verantwortungslose Politiker.
Veröffentlichungen haben den Nachteil, dass Sie sich und Ihr Kind als Opfer präsentieren. Wenn Sie das nicht mögen, können Sie Ihr trauriges Schicksal auch anonymisieren (z.B. Herr K. aus Köln).
Sie müssen damit rechnen, dass das Imperium Jugendamt zurückschlägt. Beamte sind furchtbar schnell beleidigt, wenn man ihre Kompetenz in Frage stellt oder sie öffentlich als das präsentiert, was sie tatsächlich sind.
Ungünstige Formulierungen können gegen Sie verwendet werden. Am besten lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Wenn Sie einen Journalisten finden, der Ihre Geschichte veröffentlicht, ist das ideal.
Machen Sie so viel Geschrei wie Sie können. Wenn alle Willküropfer das tun, wacht selbst der verschlafenste Politiker in Berlin auf.
Etwas müssen Sie noch beachten. Fehler des Jugendamtes können vor Gericht für Sie nützlich sein. Ein vorzeitiges Bekanntwerden könnte den Feind warnen und Sie einen wertvollen Trumpf verlieren lassen. Koordinieren Sie auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt.
Internetveröffentlichungen sind wertvoll, aber von begrenztem Nutzen. Flyer, im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, sind beißender. Machen Sie den Flyer in der Art einer Plakatwerbung. Machen Sie die Leute aufmerksam und neugierig und verweisen Sie auf Ihre Homepage. Im Anhang finden Sie ein Beispiel.
Gemeinsam sind wir stark!
Einzelkämpfer verlieren.
Nehmen wir folgende wahre Begebenheit als Beispiel. Ein Jugendamtsleiter in einer süddeutschen Großstadt sagte gegenüber einer Anwältin (Mutter eines 9jährigen Kindes) am Telefon: „Sex mit Kindern ist nicht schlimm, man muss es nur behutsam machen“. Sie war sehr erbost darüber und sagte ihrem Mandanten, der anwesend war resigniert: „Da kann ich nichts machen, das ist Aussage gegen Aussage“. Selbst wenn sie das Telefonat mitgeschnitten hätte, es wäre kein zugelassener Beweis.
Da kann man nichts machen; sagt da die Anwaltslogik.
Ich denke anders. Wenn Sie ihre Aussage – am besten in Form einer Eidesstattlichen Erklärung – niederschreibt und jemandem gibt, der solche Dinge sammelt, geht die Aussage nicht verloren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitere ähnliche Aussagen hinzukommen. Dann ist es nicht mehr Aussage gegen Aussage, dann sind es Beweise gegen Herrn XY.
Mir sind Fälle berichtet worden, wonach Anwälten oder gar Richtern vom Jugendamt gedroht worden wären, ihnen ihre Kinder wegzunehmen, wenn sie nicht spuren. Klar! In jedem Fall ist es nur Aussage gegen Aussage. Selbst der dümmste Beamte würde niemand erpressen, wenn Zeugen anwesend sind.
Meine Damen und Herren Anwälte, warum benutzen Sie ihre Anwaltskammern nicht als Sammelstelle. Ihr seid Anwälte des Rechtes.
Die Menge macht´s. Wenn jeder seine Pflicht tut und Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt, bricht das Lügengebäude zusammen. In dem Maße aber, in dem es versäumt wird, werden Korruption und Kinderklau blühen und gedeihen.
Kinder sind Menschen! Um ihrer Willen schreiben Sie Beschwerden, schreiben Sie Petitionen, gehen Sie an die Öffentlichkeit.
Sie sind nicht allein, sie haben Freunde, Verwandte, Kollegen … Lassen Sie diese bei Ihrem Kampf um Ihre Kinder mit kämpfen. Sie sind auch mit Sicherheit nicht das einzige Opfer. Finden Sie Opfer des gleichen Jugendamtes, tun Sie sich mit ihnen zusammen. Helfen Sie sich gegenseitig.
(...)
Und ändern Sie Ihre Einstellung. Geben Sie niemals die Hoffnung auf, denn wenn Sie das tun haben Sie verloren. Haben Sie Vertrauen in sich selbst. Vertrauen Sie der Kraft Ihrer Liebe. Setzen Sie sich jeden Abend zur gleichen Zeit (am besten zu der Zeit wo Ihr Kind zu Bett geht) vor das Bild des Kindes, denken Sie an Ihr Kind und stellen Sie sich vor, wie schön es ist, jetzt Ihr Kind in den Arm zu nehmen. Legen Sie Ihre ganze Liebe hinein und die Gewissheit, dass es bald wieder so ist. Gegen die Liebe einer Mutter oder eines Vaters, kann auf Dauer keine Boshaftigkeit standhalten. Keine!